AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen im Handwerksbereich
der Firma ASYA Bodenverlegung e. K.

§ 1 Grundlage

Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und gelten zwischen unserem Unternehmen (ASYA Bodenverlegung e. K.) und dem Kunden (Privat und auch Firmenkunden).

Grundlage für den Vertragsabschluss bilden die entsprechenden Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in ihrer neuesten Fassung und die jeweiligen DIN-Richtlinien für Vergabe und Abrechnung, die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und geltenden baupolizeilichen Bestimmungen.

§ 2 Vertragsgestaltung

  1. Inhalt und Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich ausschließlich aus den Bestimmungen des Vertrages.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen gleichwohl wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich die unwirksamen Vertragsbestimmungen nach Treu und Glauben durch eine derartige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  4. Beide Vertragsparteien erklären, dass bei Streitigkeiten über die Auslegung dieses Vertrages zunächst eine gütliche Einigung anzustreben ist.
  5. Mündliche Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der schriftlichen Bestätigung

§ 3 Vertragsangebot

Angebote sind freibleibend und unverbindlich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. An die angegebenen Preise halten wir uns 4 Kalenderwochen gebunden. Erteilte Aufträge werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Leistung oder Rechnungserteilung wirksam. Ergänzungen und Änderungen des Auftrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Nachtragsleistungen, die in einem beauftragten Vertragsangebot nicht enthalten sind.

§ 4 Lieferungen/Leistungen

  1. Ein Fertigstellungstermin ist nur dann vereinbart, wenn dieser von uns schriftlich bestätigt ist.
  2. Kann ein bestätigter Termin von unserer Firma nicht eingehalten werden durch höhere Gewalt oder aus einem Grund, der nicht durch uns verschuldet wurde, ist dieser Verzug nicht unserer Firma anzulasten.
  3. Der Auftraggeber/Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung des vereinbarten Termins erst dann berechtigt, wenn eine von Ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist. Angemessene Nachfrist sind 6 Wochen.
  4. Die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften werden von unserer Firma gestellt.
  5. Bei der Berechnung des Auftrags nach Aufwand sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.
  6. Bei Vereinbarungen mit einem Festpreis ist dieser verbindlich und schließt alle mit der Durchführung des Auftrags verbundenen Kosten und Auslagen ein. Die Firma behält sich das Recht vor, die Berechnung des Auftrags nach seinem jeweiligen Arbeitsaufwand durchzuführen.
  7. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
    Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir diesen über die Fertigstellung informieren.

§ 5 Preise

Unsere Leistungen unterliegen im Inland teilweise den Bestimmungen des §13b UstG. Die Ausweisung Steuersätze erfolgt im Rahmen unserer Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung. Mit der Annahme unserer Auftragsbestätigung gilt als vereinbart, dass die Abrechnungsvoraussetzungen nach §13b UstG gegeben sind.

Vereinbarte Preise sind Festpreise und verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden Mehrwertsteuer oder nach §13b UstG.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungssumme ist nach Fertigstellung des Bauvorhabens/Bauabschnitts nach 10 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Bei größeren Bauvorhaben werden Abschlagszahlungen vereinbart. Die Zahlungsfrist beginnt mit erhalt der Rechnung.
  2. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung ist ASYA Bodenverlegung e. K. berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß §§ 288, 247 Abs. 1 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen
  3. Alle Rechnungsbeträge und Rechnungspositionen verstehen sich grundsätzlich, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, dass der Auftraggeber als Leistungsempfänger nach § 13b UStG als Steuerschuldner gilt.
  4. Rechnungsbeanstandungen muss der Auftraggeber unverzüglich und schriftlich gegenüber ASYA Bodenverlegung e. K. erheben.  

§ 7 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

  1. Die Feststellung der Mängel muss unverzüglich bei erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme bei nichterkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistung beträgt für Bauwerke 5 Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  2. Ein Rücktrittsrecht hat der Auftraggeber nur, soweit wir nicht in der Lage sind, Ersatz zu leisten oder den Mangel zu beheben könne. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster, Farbennummer usw.) bzw. aus falschen Weiterverarbeitungen ergeben.
  3. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mängel eines Teils des Bauabschnitts berechtigen den Auftraggeber nicht, den gesamten Bauabschnitt zu beanstanden.
  4. Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers („Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Unberührt davon bleiben die Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Fälle vorsätzlicher oder grob fährlässiger Schadensverursachung. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt soweit der Schaden durch ASYA Bodenverlegung e. K. nicht vorsätzlich oder grob fährlässig verursacht worden ist.
  5. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern die verletzte Pflicht nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ASYA Bodenverlegung e. K.

§ 8 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen aus diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht am Sitz der Niederlassung der ASYA Bodenverlegung e. K.

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 9 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Klauseln beeinträchtigt die Wirksamkeit der anderen Klauseln dieser AGB und der übrigen Vertragsbestandteile nicht.